Kitzrettung als gemeinschaftliche Aktion zum Wohl der Wildtiere und für die Gesundheit der eigenen Nutztiere
Es gibt Vieles, was Sie als LandwirtIn tun können, um ein Rehleben zu schonen und zu retten. Bereits im Vorfeld können Sie aktiv werden. Durch die Anmeldung Ihrer Flächen für eine Kitzrettung, mindestens 24 Stunden (besser 48 Stunden) vor dem Mähtermin, verschaffen Sie sich einen strategischen Vorteil, sowohl für die Rehkitzrettung als auch weiterführend für das geerntete Futter.
Etliche, in der Vergangenheit durchgeführten, Maßnahmen haben über die Jahre in der Wirkung eingebüßt:
Die eingesetzten Drohnen-Teams, HelferInnen sowie die Jägerschaft geben Ihr Bestes. Wir haben es allerdings mit Wildtieren zu tun. Bitte seien Sie sich nie zu sicher, dass sich kein einziges Wildtier mehr in der Fläche befindet. Folgende Punkte helfen Ihnen, die Mahd sicherer zu gestalten:
Bitte nutzen Sie außerdem eine wildfreundliche Mähtechnik – mähen Sie bitte immer von innen nach außen. Lassen Sie deckungsreiche Fluchtkorridore bis zum Schluss stehen.
In Österreich gilt das „Bundesgesetz über den Schutz der Tiere“ oder kurz „Tierschutzgesetz – TschG“.
Darin findet man leider keinen separaten Paragraphen zur Kitzrettung – es gelten unter anderem die folgenden Bestimmungen für die LandwirtInnen und JägerInnen: